Chalet Obergurgl Magazin

Sicher reisen in Corona Zeiten

Sicher reisen in Corona Zeiten

Sicher reisen in Corona Zeiten - Chalet Obergurgl Luxury Apartments

In Zeiten wie diesen,...

 ...müssen wir unbedingt darüber sprechen!

Wir kennen es ja alle. Die Vorfreude auf den gebuchten Urlaub steigt von Tag zu Tag, und plötzlich passiert ein Unfall, eine Krankheit, oder im schlimmsten Fall eine Corona Quarantäne oder gar ein Lockdown.

Was tun wir denn nun? Auf jeden Fall werden wir eine gute Lösung finden. Denn Planungssicherheit ist für Sie und uns als Ihr Gastgeber, am allerwichtigsten!

Die Stornobedingungen wurden von uns bereits auf ein Minimum reduziert. Dennoch empfehlen in jedem Fall eine Reiseversicherung abzuschließen.

Gute Erfahrungen haben wir mit unserem langjährigen Partner, der Europäischen Reiseversicherung gemacht. Hier wird Corona auch als ganz normale Krankheit und nicht als Pandemie angesehen.

Die Kosten belaufen sich auf etwa EUR 10,- pro Person und Tag.

Prämie berechnen

Klicken Sie hier um Ihre Prämie zu berechnen. Sie können die Reiseversicherung auch gleich buchen.

https://start.europaeische.at/index.php?key=hsp&agencyNumber=10022792

Corona Zusatzinformationen:
https://service.europaeische.at/doc/de/Information-Hotellerie-Oesterreich.pdf 

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Frequently asked Questions

Wir haben hier für Sie ein paar der wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt:

  • Dürfen Stornogebühren verrechnet werden, sollte es eine behördliche Schließung des Chalet Obergurgl oder der Skiregion Gurgl geben?
    Nein.
  • Dürfen Stornogebühren verrechnet werden, sollte das Chalet Obergurgl oder Gurgl unter Quarantäne stehen?
    Nein.
  • Wann dürfen Stornogebühren verrechnet werden?
    - Sofern das Hotel geöffnet und erreichbar ist.
    - Sofern der Gast reisen darf, aber trotzdem storniert (zB. aus Angst und reiner Sorge vor möglicher Ansteckung)
  • Wie sieht es bei einer Reisewarnung aus? Darf man hier kostenlos stornieren?
    Nein, bei Individualreisen (Direktbuchung bei Hotel oder über booking.com) ist eine Reisewarnung im Zielland kein Grund für eine kostenlose Stornierung.
  • Was wird alles von der Europäischen Reiseversicherung in Zusammenhang mit Covid-19 gedeckt? 
    Es besteht Deckung für den Fall, dass ein versicherter Gast die Reise nicht antreten kann oder abbrechen muss, 
    - weil eine erhöhte Temperatur gemessen wird, auch wenn ein späteres Testergebnis negativ ist, oder er/sie auf COVID-19 positiv getestet wurden, ohne Symptome zu zeigen. 
    - weil er/sie an COVID-19 Symptomen erkrankt ist. 
    - weil ein naher Angehöriger oder eine im gemeinsamen Haushalt lebende Person an COVID-19 erkrankt und eine dringende Anwesenheit erforderlich ist. 
    - weil ein naher Angehöriger im gemeinsamen Haushalt an COVID-19 erkrankt und der Gast sich deshalb in Quarantäne begeben müssen.
  • Wann besteht keine Deckung der Reiserücktrittsversicherung?
    - Bei Stornierung aus Vorsicht, weil der Gast ein Risikopatient ist
    - Wenn der Gast Sorge vor einer Ansteckung hat
    - Stornogründe, die ursächlich mit der bisherigen Pandemie im Zusammenhang stehen, wie z.B. ein Arbeitsplatzverlust
    - Sollten Sie wegen einer positiv getesteten Person aus Ihrem privaten oder beruflichen Umfelde in Quarantäne gehen.(Arbeitskollege, anderem Kind aus z.B.: dem Kindergarten,…)
    - Sollte der Fall einer zweiten Welle (Grenzschließungen oder Shut Down) eintreten, wird diese ebenfalls nicht von der Versicherung gedeckt, in dem Fall dürfen wir Ihnen aber auch keine Stornogebühren verrechnen.
  • Was passiert, wenn ich während des Urlaubes krank werde und die Behörden mich auffordern, mich auf direktem Weg nach Hause in Selbstisolation/Quarantäne zu begeben.
    Sollten Sie während des Urlaubes erkranken und die Heimreise antreten, so sind die Reiseabbruchkosten bis zur max. abgeschlossenen Versicherungssumme gedeckt.
  • Was passiert, wenn ich während des Urlaubs erkranke und die Behörde mir vorschreibt, dass ich im Hotel in Quarantäne bleiben muss und nicht heimreisen darf?
    Sollten Sie während des Urlaubes erkranken im Hotel unfreiwillig verlängern müssen, so deckt die Versicherung pro Polizze bis zu max. € 2.000.- für Übernachtung und Verpflegung. Für alles darüber hinaus, werden wir eine Lösung finden und Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich gestalten.
  • Welche Kosten werden während des Aufenthalts nicht gedeckt?
    - Eine behördliche Quarantäneunterbringung außerhalb des Hotels
    - Das Hotel wird behördlich unter Quarantäne gestellt, weil ein Gast/Mitarbeiter erkrankt oder ein Verdachtsfall ist
    - Kosten für die medizinische Versorgung
  • Eine Großfamilie von 10 Personen hat mit 4 Freunden einen Urlaub geplant. Leider wurde der Großvater krank, für wen werden die anfallenden Stornokosten von der Versicherung gedeckt?
    Es werden die Kosten für die ganze Familie plus 3 weitere, nicht zur Familie gehörende Personen (z.B.: Freunde) gedeckt. Voraussetzung ist, dass alle 14 Personen einen gleichwertigen Versicherungsabschluss haben.
  • Wir haben einen Firmenausflug geplant, jedoch wurde leider einer der Mitarbeiter krank. Dürfen wir die komplette Reise kostenlos stornieren?
    Nein, es dürfen maximal die erkrankte Person und 3 weitere Personen stornieren.
  • Aufgrund eines Vorfalles werden die Lifte in Gurgl vorübergehend geschlossen. Berechtigt das zu einer kostenlosen Stornierung oder einem Reiseabbruch, weil das Skifahren jetzt nicht mehr möglich ist?
    Nein. Die Schließung der Liftanlagen steht nicht im Zusammenhang mit der von Ihnen gebuchten Leistung im Hotel und berechtigt daher nicht zu einer kostenlosen Stornierung.
  • Die Reisefreiheit in meinem Heimatland wird eingeschränkt UND die Grenzen geschlossen. Ich kann daher meinen geplanten Urlaub nicht antreten. Was ist mit den Stornokosten?
    In dem Fall dürfen wir keine Stornokosten verrechnen.
  • Ich habe eine Kreditkarte welche ebenso eine Stornoversicherung beinhaltet und erspare mir deshalb den Abschluss einer Reiseversicherung über das Hotel. Somit ist mein Urlaub sicherlich abgesichert, oder nicht?
    Achtung! Bitte prüfen Sie die Bedingungen für den Stornoschutz in Ihrer Kreditkarte genau denn diese sind je nach Anbieter unterschiedlich. Klären Sie bitte ab:
    -welcher Reisepreis ist versichert
    -ist nur der Kreditkarteninhaber versichert oder auch die mitreisende Familie
    -gilt der Versicherungsschutz nur wenn die Reise selbst auch mit meiner Kreditkarte bezahlt worden ist
    -wieviele Stornierungen pro Jahr werden von der Kreditkartenversicherung übernommen
    -wie hoch ist der Selbstbehalt
    -ist Covid-19 nach wie vor ein Ausschlussgrund vom Versicherungsschutz
    -etc…
  • Wenn ich keine Versicherung abschließe und auch sonst keinen Stornoschutz habe, kann mir das Hotel die vertraglich geschuldeten Stornokosten in Rechnung stellen wenn ich an den Symptomen von Covid-19 oder an Covid-19 nachweisbar erkranke?
    Ja. Genau aus diesem Grund wird eine Reisestorno- und Rücktrittsversicherung angeboten, welche genau diese Szenarien versichert. Bitte schließen Sie deshalb unbedingt eine entsprechende Reiseversicherung ab, zu Ihrem aber auch zu unserem Schutz.
     

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